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Seminare zum Steuerrecht

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Seminar zur luxemburger Steuererklärung 2018

Das Seminar erläutert anhand der neuen Formulare für 2018:

– die Entwicklung des luxemburgischen Steuerrechts
– konkrete Änderungen 2017
– Rechenbeispiele über die steuerlichen Auswirkungen für Grenzgänger
– konkrete Änderungen 2018
– Rechenbeispiele 2018
– Sonstige Auswirkungen für Grenzgänger außerhalb des Steuerrechts
– Überlegungen, wie die Steuererhöhungen 2018 eventuell gemildert werden können

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Typische Fehler vermeiden – Kardinalfehler von Unternehmen mit Grenzgängerbezug

Existenzgründung in Luxemburg. Warum eigentlich?

Viele Unternehmer haben kein Konzept erarbeitet, bevor sie in Luxemburg
eine Niederlassung gründen.

Dass dies keine bloße Vermutung ist, beweisen die nicht enden wollenden
Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. 

Um in einem Bild zu bleiben: Die Trierer Steuerfahndung sitzt praktisch an
einem Fischweiher und braucht nur kurz die Angel hineinzuhalten.
Schwupp, hat sie wieder einen Fisch an der Angel.

Dann ist der Jammer groß. Man hätte ja von allem nichts gewußt, der Steuerberater
hätte nichts gesagt, Rababer, Rababer.

Warum sind eigentlich nur wenige Unternehmen in der Lage, die steuerliche Gestaltung
richtig 
durchzuführen? Sicherlich ist es auch der blanke Vorsatz zur Steuerhinterziehung,
wie die Praxis beweist.

Es soll jedoch auch Unternehmen geben, die betriebswirtschaftlich einwandfrei funktionieren
und verzweifelt nach Beratern suchen, die sie auf dem Weg nach Luxemburg begleiten – sie finden
allerdings keine kompetenten Berater. Kein Wunder. Denn es handelt sich um sehr schwierige und
komplexe Materie
, die nicht mehr mit bloßer Buchhaltung und Bilanzierung zu lösen ist.

Internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen beherrschen nur wenige Berater,
meistens diejenigen, die Konzerne oder große Mittelständler beraten. Kleine Unternehmen, Freiberufler
und der normale Mittelstand scheuen oft die Kosten einer solchen Beratung.
Das ist schon der erste Kardinalfehler. 

Das Seminar erklärt die häufigsten Fehler und Mißverständisse und zeigt auf, wie man die steuerliche
Gestaltung richtig aufbaut. Zudem werden die wichtigsten Grundsätze zum Sozialversicherungsrecht und
Arbeitsrecht aufgezeigt.

Ein Muss-Seminar für jeden Unternehmer, der nicht unnötig Ärger mit dem Finanzamt haben will!

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Praktikerseminar mit Intec – Lohnaufteilung mit der Pay-in Software

Gemeinsam mit der Softwarefirma Intec erklärt Rechtsanwalt Wonnebauer, wie die
Gehaltsaufteilung gemäß den Verständigungsvereinbarungen richtig  umgesetzt werden kann.

Gerade für deutsche Grenzgänger, die in mehreren Staaten arbeiten, muss das Gehalt richtig
aufgeteilt werden. Der Arbeitgeber ist hierzu rechtlich verpflichtet und haftet auch für die Richtigkeit.

Dies bedeutet konkret, dass ein Teil des Gehaltes von der luxemburger Steuer freizustellen ist.
Bis letztes Jahr waren viele Softwares dazu gar nicht oder nicht richtig in der Lage.

Denn die Parameter waren schlichtweg falsch programmiert. Lohnbuchhalter sind verzweifelt.

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Wonnebauer und Thomas Greimers von Intec wurde hier eine
detaillierte Software entwickelt, die die Rechtslage exakt abbildet.

Lohnbuchhalter, die bislang an der Problematik verzweifelt sind, gehen beflügelt aus diesem Seminar heraus.

Das Seminar wird einmal im Jahr angeboten. Eine Mindestteilnehmerzahl ist hier erforderlich.

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Die Institutionen betreffend die Lohnbuchhaltung kennenlernen

Mitarbeiter, die sich in die Lohnbuchhaltung einarbeiten sollen, müssen zuerst einmal
das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen verstehen.

Was ist die CCSS und was macht die CNS? Welche Aufgabe hat die ITM? Sicherlich kann man
sich einiges Wissen ergoogeln. Letztlich bleibt doch immer eine große Unsicherheit, ob man
das auch alles richtig verstanden hat.

Das Seminar hilft dazu, hier Sicherheit zu gewinnen.

Am Ende des Seminars hat jeder Teilnehmer Durchblick, denn er weiß wie man die
entsprechenden Internetseiten der Behörden nutzen kann.

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Circulaires zu den Sachzuwendungen

Die Details der Lohnbuchhaltung kann man nicht aus Gesetz ablesen.
Einzelheiten sind jedoch in den Anweisungen für die Finanzverwaltung enthalten, den Circulaires.
Diese sind in französischer Sprache verfasst. Deusche Übersetzungen gibt es nicht.

Die Seminare vermitteln den Inhalt. Die Teilnehmer erhalten dazu eine deutsche Übersetzung,
die Rechtsanwalt Wonnebauer selbst erarbeitet hat. Das Circulaire wird durchgearbeitet.

Am Ende haben die Teilnehmer die Sicherheit, diese Sachzuwendungen richtig anzuwenden.

Wegen des großen Umfanges der Materie werden immer nur 3  Circulaires in einem  Seminar behandelt.

Themen sind normalerweise:
– Dienstwagenbesteuerung
– Essensschecks
– Beschäftigung von internationalen Mitarbeitern

Wenn Zeit bleibt außerdem noch:
– Reisekosten
– Welche Sachzuwendungen kann man steuerfrei zuwenden?

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Die 3 Verständigungsvereinbarungen – Was bei der deutschen Steuererklärung zu beachten ist !

In dem Seminar werden die drei Verständigungsvereinbarungen erläutert.

Bei deutschen Grenzgänger hat eine Lohnsplittung und Steuerfreistellung für Lohnanteile stattzufinden,
die in Deutschland zu versteuern sind.

Themen:

183-Tage-Regel
19-Tage-Regel – wann findet sie Anwendung – wann nicht
Mehrheitsgesellschafter
Abfindungen
Freistellungsphase
Boni
Rufbereitschaft
Homeoffice
Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten

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Beschäftigung in zwei Staaten – In welchem Staat ist man versichert?

Entsendung und Mehrfachbeschäftigung.

Folgende Themen werden in dem Seminar behandelt:

Angestellte,

– werden für bestimte Zeiträume entsendet.
– arbeiten außerhalb Luxemburgs
– arbeiten bei 2 Arbeitgebern
– sind angestellt und selbständig tätig

Wo ist die Sozialversicherung zu zahlen? Wie läuft das Verfahren?

Die Rechtsgrundlagen befinden sich in der EU-Verordnung 883/04.

Wie erfolgt die Besteuerung?

Welches Arbeitsrecht gilt?

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©Rechtsanwalt Stephan Wonnebauer – Impressum