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Finanzplanung

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Renteinstieg sollte mit Weitsicht geplant werden

Viele Grenzgänger machen sich schon ein paar Jahre vor Renteneintritt Gedanken, wie sie die Rentenzeit bestmöglich beginnen.

Grenzgänger überlegen, ob sie schon ab dem 57. Jahr in Rente gehen können, wenn sie 480 Monate Pflichtbeitragszeiten nachweisen können. Ansonsten gibt es noch die vorgezogene Rente ab dem 60. Lebensjahr. Die Altersrente wird ab dem 65. Lebensjahr gewährt.

Auch wenn die CNAP ab dem 55. Lebensjahr eine Prognose erstellt für die Höhe der Rente, gibt diese Zahl jedoch nicht den Rentenbetrag an, der dann in einigen Jahren tatsächlich zur Verfügung steht, sondern nur zum Beginn des Jahres in dem die Auskunft erteilt wird. Mit dieser Zahl können die Grenzgänger im Grunde genommen nicht viel anfangen. Besser ist es, wenn man sich den Rentenbetrag individuell ausrechnen lässt.

Weitere Überlegung der zukünftigen Rentner gehen dahin, ob die deutsche Rente ebenfalls beantragt wird. Die Problematik der Beitragszahlung für die luxemburger Rente ist zu bedenken. Hier sollte konkret gerechnet werden. In vielen Fällen wird dann die deutsche Rente gar nicht beantragt. Als Daumenregel gilt: Beträgt die deutsche Rente weniger als 10 Prozent der luxemburgischen Rente, kann auf sie verzichtet werden.

Rentner sollten jedoch auch noch einmal gründlich auf Ihre steuerlichen Pflichten achten. Die Mühlen der Finanzverwaltung mahlen zwar langsam, aber sie mahlen. Wer dann kurz vor seiner Rente noch mit einer hohen Steuernachzahlung für vergangene Jahre belastet wird, kann sich so manchen Traum dann doch nicht mehr erfüllen. Noch immer werden bestimmte Berufsgruppen, die außerhalb Luxemburgs arbeiten dabei ertappt, dass sie für mehrere Jahre den Gehaltsanteil in Deutschland nicht versteuert haben. Aktuell ist wieder ein Berufskraftfahrer erkannt worden, bei dem sich dann die Nachzahlungen für mehrere Jahre auf rund 40.000,00 € belaufen. Allein die Verzugszinsen und Verspätungszuschläge summieren sich auf ein paar tausend Euro, sodass er man am Ende durch die Verheimlichung nichts gespart hat.

Auswirkungen der Steuerreform 2017 auf die Finanzplanung von Grenzgängern

Anfang 2017 bleibt vielen Grenzgängern noch verborgen, welche finanziellen Auswirkungen
die Steuerreform ab 2018 haben wird.

Gerade Verheiratete werden netto weniger in der Tasche haben.
Das kann von monatlich 100 Euro bis – je nach Verdienst der Eheleute in Deutschland und Luxenburg-
800 Euro gehen. Monatlich !

Grund dafür ist im Wesentlichen, dass die Besteuerung als Non-Residents faktisch abgeschafft wurde.
Wurde sie nicht wirklich, jedoch gab es eine massive Änderung: Wer also die Steuerklasse 2 hat und bislang
sehr wenige Steuern zahlte, muss entweder in die Steuerklasse 1 oder in eine neue Steuerklasse 2 mit
globalem Steuersatz. Rechtsanwalt Wonnebauer hat dies in zahlreichen Vorträgen
– auch für den Trierischen Volksfreund – erläutert.

Banken und Bankmitarbeiter, aber auch die Bankkunden im eigenen Interesse, sollten daher schon
einmal überlegen, ob Kredite ab 2018 noch leicht bedient werden können. Denn Fakt ist, dass Geld
fehlen wird. Wer also ob des guten Laufes seiner Finanzen bisher eine zweite oder dritte Mietwohnung
finanziert hat, sollte einmal ehrlich durchrechnen, ob das auch noch 2018 funktioniert.

Auch andere Finanzanlagen sollten überdacht werden: Kann ich noch die Versicherungen bedienen?
Kann die Miete für die Tochter in der Unistadt noch gezahlt werden? Muss ich die Fernreise in 2018 stornieren?

Grenzgänger sollten sich beraten lassen, wieviel netto weniger erzielt wird und dann ihre Finanzen überarbeiten.

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Grenzüberschreitende Steuerplanung

Auch in unserer Grenzregion gibt es schon viele grenzüberschreitende Familienverhältnisse.

Luxemburger ziehen um nach Deutschland, entweder im aktiven Berufsleben oder als Rentner,
weil die Mieten und Immobilienpreise dort günstiger sind, oder sie gehen in ein deutsches Altenheim.

Deutsche ziehen aus beruflichen Gründen direkt nach Luxemburg (selten Menschen aus der Trierer Region).

Dadurch enstehen viele Steuerprobleme.

1. Erben und Erbschafsteuer. Es gibt kein DBA bezüglich dieser Steuer.
Die neue EU-Erbrechtsrichtlinie muss beachtet werden.

2. Schenkungen über die Grenzen. Welche Freibeträge herrschen nun?

3. Kapitalerträge müssen im neuen Wohnsitzstaat versteuert werden.
Die Bank muss informiert werden, dass man kein Resident mehr ist.

4. Beteiligungseinkünfte aus Gesellschaften müssen neu überdacht werden.
Hier sind dann die DBA zu Rate zu ziehen. Oft wird es Anrechnungsvorschriften
geben bezüglich gezahlter Kapitalsteuern.

5. An den Wohnsitz knüpft in bestimmten Fällen auch die Besteuerung einer Gesellschaft
an, wenn z.B. der umgezogene Geschäftsführer einer GmbH ist.

6. Vermietungseinkünfte werden im Belegenheitsstaat besteuert.
Je nach DBA werden diese Einkünfte nicht unter Progressionsvorbehalt mit einbezogen.

7.
 Innerhalb der EU gibt es keine Wegzugsteuer.
Je nach neuem Wohnsitzland muss dies jedoch bedacht werden.

8. Bestimmte Gesellschaftsformen, wie die Soparfi, werden von der deutschen Finanzverwaltung nicht anerkannt.
Der BFH hat unter Berufung auf den EuGH bereits mehrfach entschieden, dass rein künstliche Gesellschaften,
ohne Büro und Tätigkeit, den Mißbrauchstatbestand erfüllen.

9. Der automatische Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden  führt dazu,
dass bestimmt Einkünfte grenzüberschreitend gemeldet werden. Ab 2015 sind dies Gehälter,
Pensionen und Versicherungsleistungen. Die Daten sind dann also schon beim Finanzamt vorhanden
und werden dorthin gelangen.

Komplexer wird die Angelegenheit, wenn weitere Vermögen in weiteren Staaten hinzutreten.

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Finanzplanung für Grenzgänger

Bei Grenzgängern nach und von Luxemburg und gibt es viele Besonderheiten zu beachten.
Das gilt auch für die privaten Finanzen und ist eigentlich auch kein Wunder bei der
grenzüberschreitenden Thematik.

SteuernVersicherungen, Familienleistungen oder Sozialversicherungensind per Gesetz
nicht aufeinander abgestimmt. Darum muss sich jeder Bürger selbst kümmern.

Kommen auch noch Themen wie grenzüberschreitende Erbschaften und Scheidungen hinzu,
wird die Situation völlig unübersichtlich.

Es gibt keine Berater oder Berufe, die sich mit der Gesamtbetrachtungbeschäftigen.

Aus unserer 20jährigen Berufserfahrung kennen wir die Zusammenhänge und Fallstricke.
Nutzen Sie unser Know-how zur Vermeidung von Fehlern bei Ihrer privaten Finanzplanung.

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Was bedeutet Private Finanzplanung?

Der Begriff der Privaten Finanzplanung wird von seinen Verwendern nicht einheitlich gebraucht.
Daher definieren wir Finanzplanung wie folgt:

Die ganzheitliche Vermögensplanung hat den Zweck, das Privatvermögen nach Lebensphasen
optimal und transparent zu gestalten
.
Dabei wird die familiäre Situation und die Zukunftsplanung in die Vermögensgestaltung integriert.

Wer sich für private Finanzplanung interessiert, sollte sich einem Finanzplaner anvertrauen,
der auf Honorarbasis, ähnlich einem Rechtsanwalt oder Steuerberater, tätig ist und
keine Provisionen für Vermittlungen erhält. Insofern stellt die Finanzplanung eine ideale
Ergänzung unseres Beratungsangebotes dar.

Denn eine effiziente und neutrale Finanzplanung ist ohne qualifizierte Kenntnisse im Bankrecht,
Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht oder in der Steuerberatung nicht möglich. Aufgrund ständiger
Gesetzesänderungen im Steuer- und Sozialrecht müssen Renditeobjekte wie Geldanlagen,
Lebensversicherungen oder Immobilien jährlich auf den Prüfstand
( Schlagworte: Spekulationssteuer, anschaffungsnaher Aufwand,
Besteuerung von Kapitallebensversicherungen).

Aber auch die Grundversorgung wie die Anschaffung eines Autos oder der Küche in 5 Jahren,
die Ausbildungskosten der Kinder und die Renovierung des Daches dürfen in einer vernünftigen,
ganzheitlichen Finanzplanung nicht fehlen.

Sollte die Planung dazu führen, dass ein Finanzprodukt (z.B. Fonds, Versicherung) notwendig ist,
orientieren wir uns an den Bewertungen der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest.

Unser Mandant kann dann gezielt seinen Versicherungsvertreter  oder Finanzberater mit der
Vermittlung des Produktes beauftragen
oder diesen in den Beratungsprozeß von vorneherein einbinden.

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Steuern gespart, was kommt danach?

Die konsequente Fortsetzung der Steuerberatung ist die Private Finanzplanung
(auch financial planning genannt).

Mit dem vor dem Finanzamt bewahrten Vermögen sollte nämlich auch sinnvoll umgegangen werden.
Viele Menschen setzen nämlich alles daran, um Steuern zu sparen. Anschließend legen sie das Geld
jedoch so unklug an, dass alle vorherige Mühe und Kosten völlig umsonst waren.

Financial Planning bedeutet eine ganzheitliche Finanzplanung des Privatvermögens
in allen Lebensphasen.

Die Finanzplanung erstreckt sich daher auf die Bereiche:

1. Vermögensaufbauplanung für Berufsleben, Existenzgründung, Eigenheim.

2. Vorsorgeplanung für Familie, Rente, Krankheit, Invalidität.
Wir erstellen die entsprechenden Pläne und Berechnungen.

3. Langfristige Steuerplanung unter einkommensteuerlichen Gesichtspunkten.

4. Planung des Familienvermögens in Fällen von Erbschaft, Schenkung, Scheidung.
Gerade Scheidungen bedeuten meist gleichzeitig eine finanzielle Katastrophe.

Scheidungsanwälte sind keine Finanzstrategen. Sie denken in erster Linie an die gesetzlichen
Rechte und Pflichten der Ehegatten und Kinder. Daher sollte auch hier ein steuerrechtlich
bewanderter Finanzplaner hinzugezogen werden, ansonsten haben sie am Ende zwar Ihr Recht,
aber kein Geld mehr.

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Unsere Beratungsmethode

1. Sie tragen uns Ihr Problem vor.

Eine Rundumberatung ist sehr zeitaufwändig und teuer, da schon allein die Datenaufnahme
viel Zeit in Anspruch nimmt. Eine exakte Datenaufnahme ist vergleichbar mit der Buchhaltung eines Unternehmens.

Statt Personalkosten werden Lebenshaltungskosten gebucht, statt Erlöse werden die Gehälter,
Mieteinkünfte, Renten der Familienangehörigen angesetzt, statt Betriebsversicherungen werden
Lebens- und Unfallversicherungen erfaßt.
Je genauer die Daten sind, desto genauer sind die Beratungsergebnisse.

Bestenfalls wird diese Beratung – ähnlich einer Steuererklärung – jedes Jahr durchgeführt.

Meistens benötigt der Mandant anläßlich eines akuten Problems eine Finanzplanung.
Die Sammlung sämtlicher Daten ist dafür meist nicht notwendig. Insofern bietet sich ein
Einstieg in die Finanzplanung oft über eine Teilplanungan.

Hier einige ausgewählte Fragestellungen:

Wollen Sie nur einen Versicherungscheck machen lassen oder fragen Sie sich,
warum am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist?

Wie sollen Sie Ihr erspartes Geld am gescheitesten anlegen?

Ist die Baufinanzierung meiner Bank in Ordnung?

Lohnt sich der Kauf einer Eigentumswohnung als Renditeobjekt oder ist ein
Tagesgeldkonto die bessere Geldanlage?

Kann ich meinen Lebensstandard auch im Alter finanzieren?

Welche Versicherungen benötige ich nicht mehr?

Was ist günstiger, ein Auto zu finanzieren oder zu leasen?
Was verstehen Sie eigentlich unter „günstig“?
Selbst wenn leasen steuerlich günstig ist: Ist es günstiger vorzeitig einen Leasingvertrag
oder einen Kreditvertrag zu kündigen?

Nach der Scheidung und Wiederheirat müssen Sie Unterhalt an mehrere Kinder
zahlen und zudem noch die Heimkosten Ihrer Eltern. Außerdem wollen Sie ein Eigenheim
für Ihre neue Famlie bauen. Ein schier unlösbares Problem?

Nach der Scheidung müssen Sie sich selbst um alle Finanzen kümmern, was bis dahin Ihr
Gatte erledigt hatte. Wem vertrauen Sie sich an?

Ist die Finanzierung mit einer Lebensversicherung günstiger als ein Tilgungsdarlehen?

Finden Sie sich hier wieder?

2. Nach der Fragestellung erschließt sich der Beratungsaufwand.

Nach einer ersten Beratung unterbreiten Ihnen ein Honorarangebot, für die anstehenden Aufgaben.

Dieses Geld haben sie meist nach der Beratung an einer anderen Stelle eingespart,
auch durch das Abraten vor Fehlinvestitionen.

3. Ausgangspunkt jeder Beratung ist die exakte Erfassung des für die Fragestellung relevanten  Vermögens
 (Gehalt, Immobilien, Kredite, Finanzanlagen, Renten, Versicherungen, Testamente, Lebenshaltungskosten).

4. Erst daraus resultieren konkrete Beratungsempfehlungen:

Das kann ein mündlicher Rat sein, den Sie dann selbständig umsetzen.

Das kann aber auch ein 10-seitiges Gutachten mit Berechnungen sein, die Sie nachvollziehen können.

In schwierigen Fällen kann die Beratung auch zunächst darin bestehen, Informationen zu beschaffen,
z.B. durch Einholung von Renten- oder Versicherungsauskünften. Sobald die Informationen vorliegen,
wird dann die Beratung fortgesetzt.

Die Beratung kann jedoch auch in einem vorübergehenden monatlichen Coaching bestehen,
bis Sie das Problem selbst lösen können.

Sie kann auch in einem Dauermandat bestehen, wonach wir monatlich oder jährlich
Handlungsempfehlungen geben, Berechnungen anstellen oder Gespräche mit Dritten
(z.B. einer Bank, Eigentümergemeinschaft, Gesellschafterversammlung) führen,
um Ihre finanziellen Interessen zu wahren.

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Unser Leistungsspektrum

Es gibt für die Gestaltung der Altersvorsorge kein Patentrezept.
Jeder Familienhaushalt ist finanziell anders aufgebaut.
Die einen schwören auf Immobilienbesitz, die anderen bevorzugen eine Mietwohnung und Fonds.
Die Besteuerung hat am Ende wieder Auswirkungen auf die wahre Rendite einer Anlageform.
Es ist schwierig den Durchblick zu bewahren. Fest steht, dass jeder selbst diese wichtige Aufgabe
in die Hand nehmen muß.

In jedem Falle sollte die folgende Grundstruktur beachtet werden:

Durch das Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 ist in Deutschland die Altersvorsorge
auf diesen 3 Schichten gebaut.

1. Schicht:

Hierzu zählt die gesetzliche Rente und die Basisrente (=Rürup-Rente).
Die Produktmerkmale der Basisrente orientieren sich an der gesetzlichen Rente.
Die Einzahlungen dürfen nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht kapitalisierbar und
letztlich auch nicht veräußerbar sein. Nur dann können die Beiträge steuermindernd
abgesetzt werden. Es handelt sich um reine Rentenverträge.

2. Schicht

Hierzu zählen die Entgeltumwandlungen in Form der betrieblichen Altersvorsorge
(es gibt 5 Arten) sowie die staatlich geförderten Vorsorgeverträge, wie die sog. Riester-Rente.

Hier werden Steuervorteile oder Zulagen vom Staat gewährt.

3. Schicht

Hierunter fallen alle Formen der Altersvorsorge die nicht vom Staat gefördert werden.
Hierzu zählt seit 2005 nun auch die kapitalbildende Lebensversicherung
Die Erträge sind bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen werden, nur noch zur Hälfte steuerfrei.

Wir bieten an:

1. Coaching

bei der Entwicklung Ihrer Ruhestands-Strategie für diejenigen,
die schon fast alles durchdacht haben und nur den letzten Schliff benötigen.

2. Basisberatung

über die aktuelle Gesetzeslage und Möglichkeiten der Altersvorsorgestrategie
sowie Überprüfung der bestehenden Altervorsorgeverträge darauf, ob die Versorgung ausreichend ist.

3. Komplettberatung von A-Z:

–  Basisberatung über die aktuelle Gesetzeslage
–  Ermittlung der Rentenansprüche
–  Einnahmen-Ausgabesituation im Rentenalter
–  Überprüfung der aktuellen Versicherungs- und Sparverträge
–  Planung des Immobilienvermögens
–  Versorgungslücken erkennen und schließen

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©Rechtsanwalt Stephan Wonnebauer – Impressum