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Das Konzept und die Gebühren

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Die Zielgruppe unserer Seminare

Unternehmer, die in Luxemburg tätig sind, sollten sich ein gewisses Basiswissen
aus erster Hand
 aneignen, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

Die Ereignisse in der Praxis beweisen, dass mangels Kenntnissen, gepaart mit dem
Wissen um Gerüchte, ein Betrieb auch schnell unrentabel wird. Denn Fehler kosten Geld.

Mitarbeiter von Personalabteilungen, die für Arbeitsrecht und Lohnbuchhaltung zuständig sind,
sind ebenso hier richtig. Die Anforderungen in der Praxis steigen stetig. Es gibt wenige Möglichkeiten,
sich fortzubilden.

Eine Investition in Fortbildung wirft auch eine hohe Rendite ab: Für Unternehmern, indem
weniger Fehler passieren und dadurch das Betriebsergebnis verbessert wird; für Mitarbeiter,
indem sie mit höheren Gehältern rechnen können.

Eventuell haben sie einen ähnlichen Job in Deutschland gemacht und verfügen über Wissen
nach deutschem Recht. Wir erarbeiten mit den Teilnehmern die Besonderheiten und Unterschiede
nach luxemburger Recht
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Seminarzeiten

Die Seminare finden grundsätzlich  donnerstagsmorgens zwischen 9 und 12 Uhr statt.

Drei Stunden Powerplay reichen. Danach sind die Teilnehmer erst einmal bedient.
Es gibt keine langatmigen Vorträge, keine Geschichten aus alten Zeiten, keine unnötigen Zeitstreckungen.

Fortbildung ist Arbeit. Arbeit findet während der üblichen Arbeitszeit statt und nicht nach Feierabend.

Die Themen sind anspruchsvoll. Morgens ist man noch frisch und aufnahmefähig.
Wir verzichten bewusst auf lange Pausen und ein Mittagessen. Erfahrungsgemäß nimmt
die Aufmerksamkeit nach einem schweren Essen nochmals ab.  Während der Seminarzeit
wird Kaffee und Wasser
 gereicht, je nach Seminarhotel auch kleine Snacks.

Die Teilnehmer stammen alle aus der Praxis und können mittags an ihren Arbeitsplatz
zurückkehren
 und das Wissen direkt anwenden.

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Lehrmethode

Wir vermitteln Wissen aus der Praxis für die Praxis. Grenzgänger verfügen oft nicht über
die Kenntnisse, die man speziell in Luxemburg benötigt. Sie benötigen Aufbaulehrgänge
in bestimmten Bereichen – in deutscher Sprache.

Durch Rechtsvergleichung zwischen dem deutschen und dem luxemburgischen Arbeitsrecht
werden die deutschen Teilnehmer die Materie noch leichter verstehen.

Die Seminarthemen orientieren sich also streng an der praktischen Notwendigkeit. Unternehmer
wollen ihre Mitarbeiter zu bestimmten Themen schulen lassen. Kein unnötiger Balast. Nicht zu viel,
nicht zu wenig Theorie. Maßstab ist: Eine praktische Umsetzung des Wissens soll schnell möglich sein.

Die Themen werden daher in „kleinen Häppchen serviert„, die man als kaufmännischer Angestellter
auch begreifen und umsetzen kann. Voraussetzung ist daher weder ein Jurastudium noch eine
Steuerberaterausbildung.

Das selbständige Arbeiten wird gelehrt. Wir erklären den Teilnehmern, wie man Formulare ausfüllt
und mit den Infoseiten im Internet umgeht. Ebenso warnen wir davor, Infos aus dem Internet unkritisch
zu übernehmen. Auch auf den staatlichen Info-Seiten befinden sich Fehler!

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Schulungen von ganzen Abteilungen

Unternehmen können bei uns auch Schulungen in Auftrag geben zu den Themen
Lohnsteuer- und Arbeitsrecht
, beispielsweise für eine Gruppe von Mitarbeitern
oder eine Abteilung im Unternehmen.

Die Schulung kann dann konkret auf die Branche und die individuellen Arbeitsabläufe
innerhalb des Unternehmens zugeschnitten werden.

In diesem Zusammenhang können wir beispielsweise konkret auf den Kollektivvertrag
oder steuerliche Sondervorschriften für bestimmte Berufe eingehen (Beispiel Transportbranche).

Wir sind flexibel!

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Seminarorte

Die Seminare finden grundsätzlich nur in Luxemburg statt.

Je nach Anzahl der Teilnehmer laden wir ein in unsere Kanzlei nach Wasserbillig,
nach Grevenmacher ins Simon’s Plaza oder nach Munsbach in das Légère Hotel. 

Das ist verkehrsgünstig für die allermeisten Grenzgänger. Außerdem hat es für Grenzgänger
den Vorteil, dass die 19-Tage-Grenze hierdurch nicht berührt wird.

Die Seminarräume bieten grundsätzlich Internet an, damit die Teilnehmer live Themen
auch via Internet verfolgen können.

Auf Anfrage veranstalten wir auch Inhouse-Seminare.

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Seminarunterlagen

Die Teilnehmer erhalten als Seminarunterlage den vorbereiteten Vortrag in Papierform.

Nach der Fortbildung senden wir Ihnen die Seminarunterlagen auch als PDF.
Hier sind die Links zu den Fundstellen im Internet enthalten.

Diese Unterlagen eignen sich daher auch sehr gut als Nachschlagewerk für die praktische Arbeit.

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Teilnahmezertifikat

In der Berufswelt ist es üblich, dass man über absolvierte Fortbildungsseminare
eine Teilnahmebescheinigung erhält.

Für spätere Bewerbungen und den Lebenslauf ist dies von besonderer Bedeutung.

Wir erstellen den Teilnehmern auf Anfrage ein Zertifikat.

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Seminargebühren

Die Seminargebühr für die dreistündige Fortbildung beträgt pro Teilnehmer 300 Euro.

Sie melden sich – auch kurzfristig – an, nehmen teil und erhalten eine Rechnung.

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©Rechtsanwalt Stephan Wonnebauer – Impressum