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Gerichtsverfahren

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Das Rechtsstaatsprinzip

Sowohl in Deutschland und Luxemburg gilt das Rechtsstaatsprinzip.
Der Bürger kann den Rechtsweg beschreiten unter freier Anwaltswahl.

Oft stellt sich die Frage, ob sich ein Rechtsstreit lohnt.
Auch wenn eine Rechtsschutzversicherung eintritt, sollte man Prozesse vermeiden,
die am Ende offensichtlich verloren gehen. Gerade wenn keine Versicherung besteht,
würden viele Rechtssuchenden den Prozeß nicht führen.

Zunächst sollte eine außergerichtliche Lösung versucht werden.
Dies kann der Versuch sein, sich mit der Gegenseite mit oder ohne Anwalt zu einigen.
Dies hat den Vorteil, dass man in überschaubarer Zeit die Dinge in der Hand behält.

Darüber hinaus gibt es Schlichtungsstellen und Mediationsverfahren.
Hierauf müssen sich natürlich beide Streitparteien einlassen wollen.
Leider ist dies oft nicht der Fall.

Vergleiche scheitern oft, weil Anwälte ihre Mandanten nicht überzeugen können,
von der ursprünglichen Forderung abzurücken.

Letztlich muss man damit rechnen, dass der Richter den Streit falsch entscheidet.
Geht der Streit dann in die Berufung, verlängert sich der Prozess um eine weitere Periode.
Lange Prozesse kann sich aber in Luxemburg finanziell ein Arbeitnehmer kaum leisten.
Insofern lohnt sich in jedem Fall der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Es gibt also viele Überlegungen, die angestellt werden müssen, ob man überhaupt einen
Gerichtsprozess führen soll. Wir helfen Ihnen dabei.

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Der Weg zum Gericht

Nur Rechtsanwälte wissen, wie die Rechtslage wirklich ist:
Nämlich wie sie von dem zuständigen örtlichen Richter entschieden wird.

Damit unterscheiden sich Rechtsanwälte von allen anderen „Rechts-Ratgebern“,
denn nur sie kennen auch die fachlichen und menschlichen Eigenarten der Richter.

Unsere Gesetze sind eben auslegungsfähig. Selbst an dem selben Arbeitsgericht
können verschiedene Richter gleiche Fälle unterschiedlich entscheiden
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So funkioniert eben unser Rechtssystem; das bedeutet richterliche Unabhängigkeit.

Wir helfen unseren Mandanten, dieses System zu verstehen.

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Gerichtsverfahren in Luxemburg

Grenzgänger haben es im Arbeitsrecht in Luxemburg schwieriger als in Deutschland.

Nach einer Kündigung in Deutschland hat man meist nach 6 Wochen einen Vergleich
mit dem Arbeitgeber geschlossen. Denn innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die meisten Arbeitsgerichte terminieren
dann innerhalb von 2-3 Wochen die Güteverhandlung. Sodann kommt es meist zu einem Ergebnis.

In Luxemburg läuft das gesamte Verfahren völlig anders.
Ein Kündigungsschutzverfahren gibt es nicht. Das ist im Prinzip auch ein ehrlicher Ansatz,
denn im Prinzip geht es in Deutschland auch nicht mehr darum, seinen Arbeitsplatz zu behalten,
sondern eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten.

In Luxemburg geht es denn auch direkt um Schadenersatz und Abfindungen.
Die Gerichtsverfahren laufen jedoch zeitlich wie normale Zivilprozesse ab und
dauern daher in der ersten Instanz glattweg über 6 Monate bis zu einem Jahr.

Es gilt daher, in Luxemburg bereits im Kündigungsverfahren von Anfang an richtig zu handeln.
Bestenfalls kann mit guten Argumenten noch ein außergerichtlicher Vergleich erzielt werden.

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Außergerichtliche Vergleiche anstreben

Gibt es einen anderen Weg, als ein Gerichtsverfahren, um den Streit zu schlichten?

In vielen Lebensbereichen gibt es Schlichtungsstellen und Ombudsleute.
Beide Parteien müssen eine Schlichtung wollen. Ein unabhängiger Schlichter
entscheidet dann über den Streit. Dies scheitert leider oft.

Im individuellen Arbeitsrecht ist die Anrufung einer Schlichtungsstelle unüblich. Im Grunde
genommen ist es die ureigene Aufgabe der Rechtsanwälte, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Die Gründe des Scheiterns sind vielfältig.

Oft haben sich die Parteien menschlich so überworfen, dass eine sachliche Austragung
eines Streites nicht mehr möglich ist.

Ein weiterer Grund ist die Höhe der finanziellen Forderung, die für die zahlungspflichtige
Partei nicht leistbar ist. Wenn die beklagte Partei 100.000 Euro zahlen soll, ist auch eine
Vergleichssumme von 50.000 Euro oft schon weit vom Leistbaren entfernt, wenn die
beklagte Partei vom Siegen und damit von keiner Forderung, also 0 Euro, ausgeht.

Beide Parteien müssen daher Nachgeben und von ihren Ursprungsansichten abrücken.

Es gibt zum Glück genügend Anwälte, die ihre Mandanten hierauf hinweisen und klug beraten. Manche Vergleichsverhandlungen erstrecken sich dann auch über mehrere Wochen.
Der erste Pulverrauch ist dann verflogen. Die Gemüter haben sich beruhigt. Somit kann
ein Vergleich nach einiger Zeit möglich sein.

Leider gibt es auch viele Anwälte und sonstige Berater, die Öl ins Feuer gießen und scheinbar
irgendwie den Streit so lange wie möglich dauern lassen wollen. Der Mandant wird dahingehend
beraten, dass er sich absolut im Recht befindet und keinen Deut nachgeben muss. Die Mandanten
werden geradezu in den Streit getrieben. Es kommt also wie immer auf den Einzelfall an, was möglich ist.

In diesen Fällen nehmen wir den Fehdehandschuh gerne auf und machen dem Gegner das Leben schwer
und vor allem teuer. Vorausgesetzt der Mandant verfügt über eine Rechtsschutzversicherung. Selbst wenn
der Gegner den Rechtsstreit gewinnt, hat er hohe Anwaltskosten gezahlt, die ihn so ärgern werden, dass
er am Ende seinen Anwalt wegen dessen Rat verfluchen wird.

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©Rechtsanwalt Stephan Wonnebauer – Impressum